Bestattungsvorsorge

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Bestattung und Bestattungsvorsorge haben, freuen wir uns, Ihnen unverbindlich weiterhelfen zu dürfen. Bei uns haben Sie auch die Möglichkeit, sich selbst rechtzeitig um die letzten Dinge zu kümmern.

Dafür gibt es viele Gründe, z.B. wenn die Angehörigen zu weit entfernt leben oder wenn man den Wunsch hat, die Angehörigen von den anstehenden Entscheidungen zu befreien. Aufgrund der Vorsorge haben Sie auch die Sicherheit, dass die Bestattung nach Ihren Wünschen verläuft.

Vorsorgevertrag

Mit einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer regelmäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeldversicherung kombinieren.

Vorsorgeformular

Wichtige Daten, der Aufbewahrungsort Ihrer persönlichen Papiere und Ihre Ansprüche an die Bestattung: Ihre Wünsche an Ihre Hinterbliebenen können Sie in diesem Formular notieren und speichern. Für ihre Umsetzung stehen wir mit unserem guten Namen ein.

Bestattungshaus Puhl – Wir stehen an Ihrer Seite

Wir beraten Sie auch auf Wunsch bei Ihnen zu Hause umfassend. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung garantieren wir eine individuelle Beratung und Betreuung und begleiten Sie auf dem gesamten Weg.

Bürozeiten (Bitte um tel. Terminvereinbarung)

Mo.-Fr. 8.30 bis 17.00 Uhr

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht.

Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.

Patientenverfügung

Patientenverfügung: Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst über Ihre medizinische Behandlung zu entscheiden. Sie gibt Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen.

Diese Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten, ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Bestattungshaus Puhl – Wir stehen an Ihrer Seite

Wir beraten Sie auch auf Wunsch bei Ihnen zu Hause umfassend. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung garantieren wir eine individuelle Beratung und Betreuung und begleiten Sie auf dem gesamten Weg.

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Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Finanzielle Absicherung

Zu empfehlen ist der Abschluss einer privaten Sterbegeldversicherung (möglich bis zum 80. Lebensjahr), die Sie – ohne Wartezeit im Todesfall – bei günstigen Beiträgen ohne bürokratischen Aufwand absichert. Eine Alternative ist die Vorfinanzierung Ihrer Bestattung durch treuhänderisch angelegtes Geld, auf das Dritte keinen Zugriff haben. Für die Sicherheit bürgen die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG und die gewählte Bank.